Im zu entscheidenden Fall konnte der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters keine Schlüssel für die Haustür anfertigen lassen. Hierzu wurde ein Zertifikat benötigt. Der Vermieter war dazu verurteilt worden, einen Schlüssel zur zentralen Schließanlage herauszugeben. Dennoch weigerte sich der Vermieter, dem nachzukommen. Daher wurde ein Zwangsgeld festgesetzt.
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LG Berlin, 27.12.1990 - Az: 65 T 92/90
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