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Herausgabe eines Haustürschlüssels an den Mieter kann per Zwangsgeld durchgesetzt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall konnte der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters keine Schlüssel für die Haustür anfertigen lassen. Hierzu wurde ein Zertifikat benötigt. Der Vermieter war dazu verurteilt worden, einen Schlüssel zur zentralen Schließanlage herauszugeben. Dennoch weigerte sich der Vermieter, dem nachzukommen. Daher wurde ein Zwangsgeld festgesetzt.

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LG Berlin, 27.12.1990 - Az: 65 T 92/90


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Andreas Thiel, Waldbronn