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Blumenkästen außen am Balkon?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Werden unterhalb des Balkons Kfz abgestellt, so stellt dies einen vernünftigen und wichtigen Grund für ein Verbot des Anbringens von Blumenkästen an der Balkonaußenseite dar. Schließlich ist der Vermieter in diesem Fall verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrzeugnutzer und die Fahrzeuge selbst nicht durch herabfallende Balkonkästen oder -töpfe gefährdet oder geschädigt werden.

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LG Berlin, 03.07.2012 - Az: 65 S 40/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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