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Schrank im Treppenhaus?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mieter dürfen keinen Schrank im Treppenhaus aufstellen. Der Flur darf nur im Rahmen des üblichen Gemeingebrauchs genutzt werden. Sofern ein Vermieter das Aufstellen jedoch lange Zeit lang (hier: dreizehn Jahre) hingenommen hat und sich auch kein Mitmieter beschwert hatte, kann er später keine Beseitigung mehr verlangen.
Vorliegend kam das Gericht zu der Auffassung, dass der Vermieter kein schutzwürdiges Eigeninteresse an der Entfernung der Schränke hat und sein Klagebegehren lediglich den Zweck hatte, die Mieter zu schädigen. Kommt es zu einem Vertragsverstoß, so muss der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist Konsequenzen ziehen. Andernfalls darf der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter das Verhalten dulden will.


AG Bergisch Gladbach, 06.08.1993 - Az: 61 C 291/93


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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