Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 410.853 Anfragen

Kochen in der Mietwohnung verboten?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann einem Mieter nicht verwehrt werden, in der Wohnung zu kochen - schließlich entspricht dies einem sozialtypischen Verhalten.

Zudem handelt es sich bei Essensgerüchen auch nicht sofort um einen Verstoß gegen mietvertragliche Verpflichtungen. Dass beim Kochen auch Gerüche entstehen, ist ein unmittelbarer natürlicher Bestandteil des Kochens. Sie sind von allen Beteiligten hinnehmbar und auch hinzunehmen, sofern sie nicht in einer erheblichen Intensität und Regelmäßigkeit auftreten (z.B. Gewerbebetrieb) und somit über den Rahmen des Alltagslebens hinausgehen.

Kochgerüche (auch von fremdartigen oder ungebräuchlichen Zutaten) sind auch nicht per se unerträglich oder nicht hinnehmbar.


AG Hamburg-Harburg, 21.09.1992 - Az: 643 C 230/92


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant