Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.936 Anfragen

Kochen in der Mietwohnung verboten?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann einem Mieter nicht verwehrt werden, in der Wohnung zu kochen - schließlich entspricht dies einem sozialtypischen Verhalten.

Zudem handelt es sich bei Essensgerüchen auch nicht sofort um einen Verstoß gegen mietvertragliche Verpflichtungen. Dass beim Kochen auch Gerüche entstehen, ist ein unmittelbarer natürlicher Bestandteil des Kochens. Sie sind von allen Beteiligten hinnehmbar und auch hinzunehmen, sofern sie nicht in einer erheblichen Intensität und Regelmäßigkeit auftreten (z.B. Gewerbebetrieb) und somit über den Rahmen des Alltagslebens hinausgehen.

Kochgerüche (auch von fremdartigen oder ungebräuchlichen Zutaten) sind auch nicht per se unerträglich oder nicht hinnehmbar.


AG Hamburg-Harburg, 21.09.1992 - Az: 643 C 230/92

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant