Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.915 Anfragen

Fotografierter Grundbuchauszug ist zulässig

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Umstellung des in Papierform geführten Grundbuchs zum maschinell geführten hat nichts an der Befugnis des Einsichtnehmenden geändert, selbst zu bestimmen, in welcher Weise er sich bei der Einsicht des Grundbuchs auf der Einsichtstelle Abschriften selbst herstellt. Es kann ihm deshalb nicht verwehrt werden, den Bildschirminhalt zu fotografieren.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Recht auf Akten- bzw. Registereinsicht, dessen Bestehen vorliegend im Grundsatz nicht anzuzweifeln ist, §§ 12 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 GBO, 43 Abs. 2 S. 1 GBV, schließt die Befugnis ein, sich selbst Aufzeichnungen oder Abschriften aus den Akten zu fertigen, wobei der Einsichtnehmende nicht auf handschriftliche Notizen verwiesen werden kann.

So hat es der Senat für zulässig erachtet, ein in den Nachlassakten enthaltenes Testament zu fotografieren oder eine Abschrift aus den Grundakten bzw. dem Grundbuch durch eine eigene Schreibkraft fertigen zu lassen. Dem folgend hat das OLG Schleswig schließlich entschieden, dass auch moderne Reproduktionsgeräte wie eine digitale Filmkamera zum Recht auf Einsicht in das Grundbuch verwendet werden können (OLG Schleswig, 30.10.2009 - Az: 12 VA 6/08). Dabei hat es keine Unterscheidung gemacht, ob das Grundbuch in Papierform oder maschinell geführt wird.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


KG, 30.11.2010 - Az: 1 W 114/10

ECLI:DE:KG:2010:1130.1W114.10.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant