Heizung darf im Notfall auch ohne Rückfrage beim Vermieter repariert werden
Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Im zu entscheidenden Fall kam es zu einem Heizungsausfall an einem Winterwochenende mit Minusgraden.
Der Ausfall betraf auch das warme Wasser. Die Mieterin erreichte den Vermieter bzw. dessen Vater nicht und beauftragte daher selbstständig einen Reparaturservice. Vom Vermieter verlangte die Mieterin die Erstattung der Kosten für die provisorische Notreparatur und die zehn Tage später durchgeführten weiteren Arbeiten i.H.v. von 1067,45 Euro.
Der Vermieter verweigerte die Zahlung, weil er der Ansicht war, dass seine Mieterin eigenmächtig gehandelt hatte.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.