Im zu entscheidenden Fall kam es zu einem Heizungsausfall an einem Winterwochenende mit Minusgraden.
Der Ausfall betraf auch das warme Wasser. Die Mieterin erreichte den Vermieter bzw. dessen Vater nicht und beauftragte daher selbstständig einen Reparaturservice. Vom Vermieter verlangte die Mieterin die Erstattung der Kosten für die provisorische Notreparatur und die zehn Tage später durchgeführten weiteren Arbeiten i.H.v. von 1067,45 Euro.
Der Vermieter verweigerte die Zahlung, weil er der Ansicht war, dass seine Mieterin eigenmächtig gehandelt hatte.
Der Ausfall betraf auch das warme Wasser. Die Mieterin erreichte den Vermieter bzw. dessen Vater nicht und beauftragte daher selbstständig einen Reparaturservice. Vom Vermieter verlangte die Mieterin die Erstattung der Kosten für die provisorische Notreparatur und die zehn Tage später durchgeführten weiteren Arbeiten i.H.v. von 1067,45 Euro.
Der Vermieter verweigerte die Zahlung, weil er der Ansicht war, dass seine Mieterin eigenmächtig gehandelt hatte.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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