Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.160 Anfragen

Heizung darf im Notfall auch ohne Rückfrage beim Vermieter repariert werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im zu entscheidenden Fall kam es zu einem Heizungsausfall an einem Winterwochenende mit Minusgraden.

Der Ausfall betraf auch das warme Wasser. Die Mieterin erreichte den Vermieter bzw. dessen Vater nicht und beauftragte daher selbstständig einen Reparaturservice. Vom Vermieter verlangte die Mieterin die Erstattung der Kosten für die provisorische Notreparatur und die zehn Tage später durchgeführten weiteren Arbeiten i.H.v. von 1067,45 Euro.

Der Vermieter verweigerte die Zahlung, weil er der Ansicht war, dass seine Mieterin eigenmächtig gehandelt hatte.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Münster, 30.09.2009 - Az: 4 C 2725/09

ECLI:DE:AGMS:2009:0930.4C2725.09.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant