Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 398.345 Anfragen

Mieter kann Waschmaschine in der Wohnung aufstellen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Solange die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind, darf ein Mieter in seiner Wohnung eine Waschmaschine aufstellen. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies gilt auch dann, wenn für Waschmaschinen in der Gemeinschaftswaschküche im Keller Stellplätze vorgesehen sind. Im vorliegenden Fall war das Aufstellen von Waschmaschinen in der Wohnung mietvertraglich untersagt. Das Gericht sah in dieser Klausel jedoch eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, so dass die Regelung unwirksam war. Das Aufstellen einer Waschmaschine im Badezimmer einer Mietwohnung ist stets ein unveräußerlicher Teil des vertragsmäßigen Gebrauches. Eine Lärmbelästigung ist hierdurch auch nicht zu befürchten, dass dem Ruhebedürfnis der anderen Parteien bereits durch die Regelung, das ruhestörende Arbeiten zu bestimmten üblichen Schonzeiten verbindlich untersagt sind, Rechnung getragen.


AG Tettnang, 19.03.2010 - Az: 4 C 1304/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.345 Beratungsanfragen

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...

Verifizierter Mandant

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!

Natalie Reil, Landshut