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Mieter kann Waschmaschine in der Wohnung aufstellen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Solange die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind, darf ein Mieter in seiner Wohnung eine Waschmaschine aufstellen. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies gilt auch dann, wenn für Waschmaschinen in der Gemeinschaftswaschküche im Keller Stellplätze vorgesehen sind. Im vorliegenden Fall war das Aufstellen von Waschmaschinen in der Wohnung mietvertraglich untersagt. Das Gericht sah in dieser Klausel jedoch eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, so dass die Regelung unwirksam war. Das Aufstellen einer Waschmaschine im Badezimmer einer Mietwohnung ist stets ein unveräußerlicher Teil des vertragsmäßigen Gebrauches. Eine Lärmbelästigung ist hierdurch auch nicht zu befürchten, dass dem Ruhebedürfnis der anderen Parteien bereits durch die Regelung, das ruhestörende Arbeiten zu bestimmten üblichen Schonzeiten verbindlich untersagt sind, Rechnung getragen.


AG Tettnang, 19.03.2010 - Az: 4 C 1304/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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