Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.412 Anfragen

Mieter kann Waschmaschine in der Wohnung aufstellen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Solange die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind, darf ein Mieter in seiner Wohnung eine Waschmaschine aufstellen. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies gilt auch dann, wenn für Waschmaschinen in der Gemeinschaftswaschküche im Keller Stellplätze vorgesehen sind. Im vorliegenden Fall war das Aufstellen von Waschmaschinen in der Wohnung mietvertraglich untersagt. Das Gericht sah in dieser Klausel jedoch eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, so dass die Regelung unwirksam war. Das Aufstellen einer Waschmaschine im Badezimmer einer Mietwohnung ist stets ein unveräußerlicher Teil des vertragsmäßigen Gebrauches. Eine Lärmbelästigung ist hierdurch auch nicht zu befürchten, dass dem Ruhebedürfnis der anderen Parteien bereits durch die Regelung, das ruhestörende Arbeiten zu bestimmten üblichen Schonzeiten verbindlich untersagt sind, Rechnung getragen.


AG Tettnang, 19.03.2010 - Az: 4 C 1304/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant