Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 394.010 Anfragen

Mieter kann Waschmaschine in der Wohnung aufstellen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Solange die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind, darf ein Mieter in seiner Wohnung eine Waschmaschine aufstellen. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies gilt auch dann, wenn für Waschmaschinen in der Gemeinschaftswaschküche im Keller Stellplätze vorgesehen sind. Im vorliegenden Fall war das Aufstellen von Waschmaschinen in der Wohnung mietvertraglich untersagt. Das Gericht sah in dieser Klausel jedoch eine unangemessene Benachteiligung des Mieters, so dass die Regelung unwirksam war. Das Aufstellen einer Waschmaschine im Badezimmer einer Mietwohnung ist stets ein unveräußerlicher Teil des vertragsmäßigen Gebrauches. Eine Lärmbelästigung ist hierdurch auch nicht zu befürchten, dass dem Ruhebedürfnis der anderen Parteien bereits durch die Regelung, das ruhestörende Arbeiten zu bestimmten üblichen Schonzeiten verbindlich untersagt sind, Rechnung getragen.


AG Tettnang, 19.03.2010 - Az: 4 C 1304/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 394.010 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!

Dr. Peter Schaller, Dresden