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Wenn Mieter eigenmächtig Bäume fällen, kanns teuer werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter auf dem von ihm gemieteten Grundstück eigenmächtig Bäume gefällt. Da das Grundstück ohne diesen Sichtschutz 40.000 Euro weniger wert war, verurteilte das Gericht den Mieter zur Zahlung einer Entschädigung in dieser Höhe. 


OLG Oldenburg, 25.03.2010 - Az: 14 U 77/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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