- Mietrecht
- Urteile
Kein Sex auf der Terrasse!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Vermieter ist berechtigt, seine(n) Mieter(in) abzumahnen, wenn diese(r) gut einsehbar auf dem Balkon Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen ausübt. Ein solches Verhalten stört den Hausfrieden und verstößt gegen das Rücksichtnamegebot.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.185 Beratungsanfragen
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.
Kraus , Suhl