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Wasch- oder Spülmaschine auch beim Schlafen laufen lassen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Mieter, nachdem er eine Wasch- oder Spülmaschine angeschaltet hat, sich in der Wohnung schlafen legt, ohne das Ende des Waschvorgangs abzuwarten,

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AG Köln, 22.05.2006 - Az: 144 C 41/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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