Es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Mieter, nachdem er eine Wasch- oder Spülmaschine angeschaltet hat, sich in der Wohnung schlafen legt, ohne das Ende des Waschvorgangs abzuwarten,
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Köln, 22.05.2006 - Az: 144 C 41/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


