Vorliegend war es zweifelhaft, ob bei wiederholter Verstopfung der WC-Abflussrohre der Grund in einer Rohrkrümmung oder unsachgemäßer Nutzung der Sparspülung durch die Mieter liegt.
In diesem Fall ist der Mieter nicht dahingehend beweispflichtig, dass der Schaden nicht von ihm verursacht wurde, wenn der Vermieter ihn in dieser Hinsicht in Anspruch nehmen will.
LG Kiel, 09.08.1990 - Az: 1 S 36/89
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.