Ein Schornstein muß bei Betrieb einer modernen Gaszentralheizung nicht zwingend jährlich gereinigt werden. Die in der Landeskehr- und Überprüfungsordnung vorgesehene jährliche Kehrpflicht von Schornsteinen ist unnötig und stellt eine unverhältnismäßige Belastung des Grundstückseigentümers dar.
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OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 - Az: 6 A 10105/05.OVG
ECLI:DE:OVGRLP:2005:1115.6A10105.05.0A
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