Tritt ein Schaden an der Mietsache innerhalb der Mieträume auf und wird ein Gegenstand, zu dem nur der Mieter Zugang hat, beschädigt, so wird die Beweislast umgekehrt.
Der Mieter muss also nachweisen, dass der Schaden nicht von ihm verursacht wurde.
Der Mieter muss also nachweisen, dass der Schaden nicht von ihm verursacht wurde.
AG Minden - Az: 19 C 687/91
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


