Schäden an allein dem Mieter zugänglichen Gegenständen
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Tritt ein Schaden an der Mietsache innerhalb der Mieträume auf und wird ein Gegenstand, zu dem nur der Mieter Zugang hat, beschädigt, so wird die Beweislast umgekehrt.
Der Mieter muss also nachweisen, dass der Schaden nicht von ihm verursacht wurde.
AG Minden - Az: 19 C 687/91
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