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Schadensersatz nach Verkauf des Mietobjektes

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach dem erfolgten Verkauf eines Mietobjektes reduzieren sich mögliche Schadenersatzansprüche des Vermieters wegen Mängeln, Beschädigungen etc. gegen den Mieter auf einen etwaigen Mindererlös aus dem Grundstückskaufvertrag. Die Veräußerung des Objektes kompensiert den ursprünglich vorhandenen Schaden des Vermieters, soweit nicht ein Mindererlös erzielt worden ist, welcher durch die von dem Mieter zurückgelassenen Schäden begründet ist. Dieses ist jedoch vom Vermieter zu beweisen.


AG Minden, 13.03.2001 - Az: 20 C 481/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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