Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.797 Anfragen

Heckenabstand zum Nachbargrundstück

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte die Hecke des Beklagten, welche mit einem Abstand von 50 cm zum Nachbargrundstück stand, seit über 5 Jahren eine Höhe von 3 Metern, dieser Zustand sollte nun auf dem Wege der Verurteilung beseitigt werden, da der Schattenwurf der Hecke die Grundstückbenutzung beeinträchtige. Die Beklagten berufen sich sich darauf, dass die Hecke bereits vorhanden gewesen sei, als sie 1993 Eigentümer des Grundstücks wurden.
Das LG verurteilte die Beklagten, durch geeignete Maßnahmen den nachbarrechtswidrigen Zustand der Hecke zu beseitigen. Gemäß § 1004 BGB, § 45 I Nr. 1 NachbRG besteht die Verpflichtung, die Hecke entweder auf eine Höhe von 1,50 m zurückzuschneiden oder sie aufgrund der Höhe von mehr als 1,50 mauf einen Grenzabstand von 75 cm zurückzuversetzen. Dieser Abstand ist nötig. Unerheblich sei, dass die Hecke von den früheren Eigentümern des Grundstücks angepflanzt wurde.
Eine Verpflichtung Beseitung der Hecke insgesammt besteht indes nicht. Davon unberührt blieben andere Ansprüche des Nachbarn aus § 1004 BGB, soweit sie sich auf Einwirkungen der Anpflanzung auf sein Eigentum durch Lichtentzug und Schattenwurf beziehen.


LG Trier, 06.11.2001 - Az: 1 S 91/01

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant