Recht zur Möblierung eines bereits möblierten Zimmers
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Mieter eines möbliertes Zimmers hat das Recht, auch eigene Möbel mitzubringen. Selbst wenn der "begehbare" Raum durch die zusätzlichen Möbel auf drei Quadratmeter zusammengeschrumpft, ist das kein Kündigungsgrund für den Vermieter, solange "in die Substanz der Wohnung nicht eingegriffen" wird.
AG Frankfurt/Main - Az: 33 C 2447/00-93
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