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Verschuldeter Zahlungsverzug bei falscher Kontonummer
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Vergißt der Mieter, den Mietzins zu zahlen oder gibt er auf dem Überweisungsauftrag eine andere Kontonummer an als die des Vermieters, so hat er den dadurch entstehenden Zahlungsverzug verschuldet.
AG Potsdam, 14.10.1999 - Az: 26 C 311/99
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