Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.128 Anfragen

Starrer Fristenplan – Keine Renovierungspflicht?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird der Wohnungszustand nicht berücksichtigt, so ist ein starrer Fristenplan für die Renovierungspflicht des Mieters unwirksam. Der BGH ist der Ansicht, daß solche Klauseln eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen, da die Fristen unabhängig vom wirklichen Renovierungsbedarf gültig wären.
Da sich im vorliegenden Fall der Fristenplan nicht von der Renovierungspflicht trennen lies, war der Mieter gänzlich von der Renovierungspflicht befreit.
Eine starre Regelung liegt dann vor, wenn die Renovierung spätestens mit Ablauf der vereinbarten Frist fällig ist - hierdurch werden auch dann Schönheitsreparaturen notwendig, wenn für diese kein Bedarf vorliegt.
Würden Ausnahmen vom Fristenplan zugelassen, so wäre eine solche Vereinbarung nach Ansicht des BGH durchaus zulässig - es genügt hier beispielsweise die Formulierung, daß die Erforderlichkeit „im allgemeinen“ nach X Jahren erforderlich wird.


BGH - Az: VIII ZR 361/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant