Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.163 Anfragen

Verbrauchserfassung, wenn Eichzeitraum abgelaufen ist?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine verbindliche Erfassung des Verbrauchs unter Verwendung von ungeeichten Zählern ist nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, daß der Eichzeitraum abgelaufen ist da derartige Zähler gem. Eichgesetz nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt werden dürfen. Dies betrifft auch die Energie- und Wasserzähler in einer Wohnanlage.


BayObLG, 23.03.2005 - Az: 2Z BR 236/04

Patrizia KleinAlexandra KlimatosTheresia Donath

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld