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Verbrauchserfassung, wenn Eichzeitraum abgelaufen ist?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine verbindliche Erfassung des Verbrauchs unter Verwendung von ungeeichten Zählern ist nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, daß der Eichzeitraum abgelaufen ist da derartige Zähler gem. Eichgesetz nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt werden dürfen. Dies betrifft auch die Energie- und Wasserzähler in einer Wohnanlage.


BayObLG, 23.03.2005 - Az: 2Z BR 236/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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