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Bei Zahlungsrückstand Wasser abstellen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Der Vermieter darf einem Mieter nicht das Wasser abstellen, auch dann nicht, wenn dieser sich mit den Nebenkostenzahlungen erheblich im Verzug befindet. Die Zahlungsansprüche
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Dr. Peter Schaller, Dresden

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