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Zwischenablesung: Alle Mieter müssen zahlen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Kosten der
Zwischenablesung dürfen nicht dem ausziehenden Mieter auferlegt werden. Sie sind vielmehr auf sämtliche Mieter zu verteilen und dürfen somit auch nicht als sogenannte
Nutzerwechselgebühr allein dem ausziehenden Mieter auferlegt werden.
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H.Bodenhöfer , Dillenburg