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Zwischenablesung: Alle Mieter müssen zahlen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Kosten der Zwischenablesung dürfen nicht dem ausziehenden Mieter auferlegt werden. Sie sind vielmehr auf sämtliche Mieter zu verteilen und dürfen somit auch nicht als sogenannte Nutzerwechselgebühr allein dem ausziehenden Mieter auferlegt werden.
AG Hamburg, 08.02.1995 - Az: 45 C 1787/94
ECLI:DE:AGHH:1995:0208.45C1787.94.0A
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Thomas Clingen, Köln
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...