Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.741 Anfragen

Betriebskostenabrechnung mit Abkürzungen kann zulässig sein!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich muss eine Betriebskostenabrechnung auch ohne betriebswirtschaftliche oder juristische Kenntnisse verständlich und nachvollziehbar sein - sonst ist sie unwirksam. Dennoch können u.U. Abkürzungen in der Abrechnung verwendet werden, dies sollte jedoch mit Bedacht geschehen, auch wenn es dem Mieter zuzumuten ist, bei nicht verstanden Abkürzungen den Vermieter gezielt zu fragen und um Erläuterung oder Zusendung von Unterlagen zu bitten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiTheresia DonathAlexandra Klimatos

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut