Die Kürzung einer Hecke von ca. 4 m auf 2,50 m, stellt lediglich einen intensiven Pflegeschnitt der Hecke dar. Auch wenn eine Hecke besonders stark zurückgeschnitten wird, handelt es sich noch um eine allgemein übliche Gartenpflege und nicht um eine darüber hinausgehende Maßnahme, deren Kosten nicht umlegungsfähig wären. Die Kosten des Heckenzuschnitts sind daher umlagefähig.
AG Steinfurt, 23.11.2006 - Az: 4 C 543/05
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