Papageien dürfen schreien - aber nur zwei Stunden täglich!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nachbarn müssen Papageiengeschrei für bis zu zwei Stunden täglich hinnehmen.
Da die Geräusche von Papageien anders als Geräusche von einheimischen Vögeln sind und sich erheblich von der Umgebung abheben, müssen diese nur begrenzt hingenommen werden.
Der Halter darf die Tiere daher nur zwei Stunden täglich nach draussen - hier: in ihre Außenvoliere - lassen.
LG Hannover, 08.05.2009 - Az: 16 S 44/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen