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Terrasse muß 2,5 m von Grundstücksgrenze liegen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Gem. den Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes in Rheinland-Pfalz muß eine Terrasse mindestens 2,5 m Abstand zur Grundstücksgrenze haben, sofern der Nachbar keine
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