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Wenn der Nachbar einen Freisitz vors Fenster setzt …

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Nachbar einen 3½ m hohen Holzfreisitz ca. 3 m vor dem Küchenfenster des Betroffenen errichtet, so ist die resultierende Beeinträchtigung von Licht und Sicht als unzumutbar zu werten.

Aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis folgt, dass solche Beeinträchtigungen nicht hingenommen werden müsssen. Daher kann der Betroffene die Beseitigung verlangen.


LG Coburg, 13.05.2003 - Az: 33 S 34/03

ECLI:DE:LGCOBUR:2003:0513.33S34.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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