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Gewissenhaft ausgefüllter Mietvertrag gilt!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann davon ausgegangen werden, daß die Parteien das Mietverhältnis in der vertraglich festgehaltenen Form ausgestalten wollten, wenn der Mietvertrag durchgehend gewissenhaft ausgefüllt wurde und nichts hinsichtlich einer Gartennutzung enthält. Darüber hinaus konnte zu mündlich getroffenen anders lautenden Vereinbarungen nichts schlüssig vorgetragen werden.


AG Trier, 20.08.2007 - Az: 8 C 279/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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