Starre Abgeltungsklauseln, nach denen ein anteiliger Betrag für Schönheitsreparaturen zu zahlen ist, wenn es vor Ablauf der vereinbarten Renovierungsfristen zu einer Beendigung des Mietverhältnisses kommt, dürfen nicht ausnahmslos
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LG Mannheim, 08.02.2006 - Az: 4 S 52/05
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