Ist dem Mieter vor Vertragsschluss bekannt, dass er den Mietzins nicht aufbringen kann, so macht er sich des Betrugs strafbar.
Im vorliegenden Fall betrug der Mietzins EURO 675, das monatliche Einkommen des Mieters lag jedoch nur bei EURO 650.
Im vorliegenden Fall betrug der Mietzins EURO 675, das monatliche Einkommen des Mieters lag jedoch nur bei EURO 650.
OLG Hamm - Az: 2 Ss 301/02
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


