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Betrug, wenn Miete nicht gezahlt werden kann?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist dem Mieter vor Vertragsschluss bekannt, dass er den Mietzins nicht aufbringen kann, so macht er sich des Betrugs strafbar.
Im vorliegenden Fall betrug der Mietzins EURO 675, das monatliche Einkommen des Mieters lag jedoch nur bei EURO 650.


OLG Hamm - Az: 2 Ss 301/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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