Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.734 Anfragen

Mietkaution rechtzeitig zurückfordern - sonst droht Verjährung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gilt die in § 195 BGB normierte regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese beginnt gemäß § 199 BGB mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution wird fällig nach Ende des Mietvertrages und Ablauf einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist des Vermieters. Diese Frist beträgt in der Regel 2 - 6 Monate.

Ein anderes gilt nur für den Fall, dass die Verjährung wirksam gehemmt wurde.

Fordert der Mieter die Kaution erst nach Ablauf der Verjährungsfrist, so besteht kein Anspruch mehr auf Rückzahlung, der Vermieter kann die Einrede der Verjährung wirksam erheben.


AG Remscheid, 19.07.2013 - Az: 7 C 71/13

ECLI:DE:AGRS:2013:0719.7C71.13.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz