Der Vermieter ist verpflichtet, einem ehemaligen Mieter die in Form einer Bürgschaft geleistete Kaution nach einer angemessenen Prüfungsfrist, die etwa etwa sechs Monaten beträgt, zurückzugeben, falls er sie bis dahin nicht wegen "konkret berechneter Ansprüche aus dem Mietverhältnis" verwendet hat. Unterläßt er dies schuldhaft, so muss er dem Mieter die Zinsen ersetzen, die dieser im Rahmen des Bürgschaftsvertrages an die Bank zu leisten hat.
Anmerkung von AnwaltOnline:
Da es sich hier um einen Anspruch aus Verzug handelt, muß der Vermieter gemahnt werden. Nach Ablauf von 6 Monaten seit Mietende sollte der Mieter daher in jedem Fall den Vermieter zur Rückgabe der Kaution auffordern.
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Da es sich hier um einen Anspruch aus Verzug handelt, muß der Vermieter gemahnt werden. Nach Ablauf von 6 Monaten seit Mietende sollte der Mieter daher in jedem Fall den Vermieter zur Rückgabe der Kaution auffordern.
AG Köln - Az: 201 C 168/00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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