War ein Briefkasten bereits über ein Jahr defekt (fehlende Briefkastenklappe) und hat der Mieter dies bislang hingenommen, so kann er sich nicht darauf berufen, dass ihn ein Mieterhöhungsverlangen aufgrund der fehlender Klappe nicht erreicht hat. Das Mieterhöhungsverlangen ist in diesem Fall durch Einlegen in den Hausbriefkasten wirksam zugestellt worden.
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