Mieterhöhung - leicht zugänglicher Mietspiegel muss nicht beigefügt werden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und ist dieser gegen eine geringe Schutzgebühr von jedermann bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen erhältlich, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht.
BGH, 30.09.2009 - Az: VIII ZR 276/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!