Vermieter, die nach dem Einbau von Isolierglasfenstern in Teilen der Wohnräume eine Mieterhöhung wegen Modernisierung fordern, müssen darlegen, in welchem Umfang sich die Kosten für Heizenergie durch diese Maßnahme verringern. Mit dieser Entscheidung machte das Landgericht Berlin deutlich, dass es nicht genügt, eine Mieterhöhung nur mit dem Hinweis auf die zu erwartenden Einsparungen bei der Heizungsabrechnung zu begründen. Vielmehr bedarf es einer detaillierten Berechnung und Erläuterung, in welchem Umfang die Wärmedämmaßnahmen zu einer Einsparung führen, stellten die Richter klar.
LG Berlin - Az: 64 S 323/987
Quelle: Focus Online
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