Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.156 Anfragen

Wenn der Makler den Namen des Vermieters nicht nennt...

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Voraussetzung für einen Provisionsanspruch des Nachweismaklers ist grundsätzlich, daß er seinem Auftraggeber den Namen des Vermieters bekannt gibt.

Vorliegend war ein Makler mit der Suche von Büroräumen beauftragt worden. Dieser legte dem Auftraggeber ein Exposé über in Betracht kommende Räumlichkeiten vor, der Auftraggeber nahm zunächst von einer Anmietung Abstand.

Der Auftraggeber hatte die Räumlichkeiten später unter Einschaltung eines anderen Maklers doch noch angemietet und der urspr. Makler verlangte die vereinbarte Vermittlungsprovision. Der Makler hatte jedoch den Namen des Vermieters nicht bekannt gegeben. Zudem bestanden erhebliche Zweifel, ob nach über einem Jahr noch ein Ursachenzusammenhang zwischen Vermittlungstätigkeit und Vertragsschluß bestand. Der Makler erhielt daher keine Provision.


BGH, 06.07.2006 - Az: III ZR 379/04

Alexandra KlimatosPatrizia KleinMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant