Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.442 Anfragen

Wenn der Makler den Namen des Vermieters nicht nennt...

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Voraussetzung für einen Provisionsanspruch des Nachweismaklers ist grundsätzlich, daß er seinem Auftraggeber den Namen des Vermieters bekannt gibt.

Vorliegend war ein Makler mit der Suche von Büroräumen beauftragt worden. Dieser legte dem Auftraggeber ein Exposé über in Betracht kommende Räumlichkeiten vor, der Auftraggeber nahm zunächst von einer Anmietung Abstand.

Der Auftraggeber hatte die Räumlichkeiten später unter Einschaltung eines anderen Maklers doch noch angemietet und der urspr. Makler verlangte die vereinbarte Vermittlungsprovision. Der Makler hatte jedoch den Namen des Vermieters nicht bekannt gegeben. Zudem bestanden erhebliche Zweifel, ob nach über einem Jahr noch ein Ursachenzusammenhang zwischen Vermittlungstätigkeit und Vertragsschluß bestand. Der Makler erhielt daher keine Provision.


BGH, 06.07.2006 - Az: III ZR 379/04

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant