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Kein Provisionsanspruch für Verwalter!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine vermittelte Wohnung vom Wohnungsvermittler verwaltet, so verliert der Vermittler den Provisionsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn ein Gehilfe des Wohnungsvermittlers und nicht dieser selbst die Wohnung verwaltete.


BGH - Az: III ZR 5/03

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