Bettwanzenbefall - Mieter haftet nach langer Mietdauer!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist bei einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache (hier: Bettwanzenbefall) streitig, ob der Mangel oder Schaden vom Mieter oder Vermieter zu vertreten ist, gilt die Sphärentheorie. Nach dieser wird die Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen verteilt.