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Asbestfliesen sind nicht automatisch ein Mangel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen stellen nicht ohne weiteres einen Mangel der Mietsache dar, wenn nur für den Fall einer Beschädigung die Gefahr besteht, das Asbest freigesetzt wird und somit keine begründete Gefahrenbesorgnis besteht. Daher kann ein Wohnungsmieter wegen der asbesthaltigen Bodenfliesen auch keine Mietminderung durchsetzen.


LG Berlin, 13.05.2015 - Az: 18 S 140/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg