Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.466 Anfragen

Asbestfliesen sind nicht automatisch ein Mangel!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen stellen nicht ohne weiteres einen Mangel der Mietsache dar, wenn nur für den Fall einer Beschädigung die Gefahr besteht, das Asbest freigesetzt wird und somit keine begründete Gefahrenbesorgnis besteht. Daher kann ein Wohnungsmieter wegen der asbesthaltigen Bodenfliesen auch keine Mietminderung durchsetzen.


LG Berlin, 13.05.2015 - Az: 18 S 140/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant