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Fehlender Dachboden berechtigt zur Mietminderung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war mietvertraglich vorgesehen, dass dem Mieter eine Nutzungsmöglichkeit für den Dachboden als Trocken- bzw. Abstellraum zustand. Dieser wurde dann aber entzogen. Bei einer Wohnungsgröße von 75 m² stellt der Wegfall keinen unerheblichen Mangel dar, der den Mieter berechtigt, die Miete um 2% zu mindern.


AG Köln, 31.07.2014 - Az: 203 C 192/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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