Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.863 Anfragen
Kaputter Aufzug - Minderung!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Mieter einer Wohnung im zweiten Stock kann bei einem kaputten Aufzug die Miete um 4,45 % mindern - zudem hat er einen Anspruch auf Aufzugreparatur.
Dass der Aufzug nicht zur Wohnung gehört, ist unschädlich. Schließlich spielt ein Aufzug eine nicht unerhebliche Rolle für den Komfort einer Wohnung im zweiten Stock.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.