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Wer klopft denn da? Die Heizung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Klopfgeräusche der Heizung stellen einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar. Eine Mietminderung von 12% ist angemessen, wenn die Geräusche über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten vorlagen und der Mieter den Mangel angezeigt hat, ohne dass die Belästigung vom Vermieter abgestellt wurde.


LG Münster, 02.11.2000 - Az: 8 S 167/00

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