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Wer klopft denn da? Die Heizung!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Klopfgeräusche der Heizung stellen einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar. Eine Mietminderung von 12% ist angemessen, wenn die Geräusche über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten vorlagen und der Mieter den Mangel angezeigt hat, ohne dass die Belästigung vom Vermieter abgestellt wurde.
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Dr. Peter Leithoff , Mainz