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Totaler Heizungsausfall - 75% Minderung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter ist berechtigt, die Miete um 75% zu mindern, wenn die Heizung während der Heizperiode ausfällt. Auf die konkret vorherrschenden Außentemperaturen kommt es nicht an. Während der Heizperiode kann vermutet werden, dass die Wohnung beheizt werden musste, da die Wohnung selbst bei einem milden Winter zu kalt wäre, um sich darin aufzuhalten.

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Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...
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