Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.048 Anfragen

Lärmige Heizung - Miete 10% runter!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es zu Störgeräuschen (laute Geräusche und Knacken) der Heizung innerhalb der Mietwohnung, so sind diese als Mietmangel zu werten. Nach Zeugenaussagen waren diese Geräusche so laut, dass Unterhaltungen erheblich gestört wurden. Daher befand das Gericht eine Minderung i.H.v. 10% für adäquat.

Der Mieter, der zusätzlich eigenständig eine Schallisolierung veranlasst hatte, blieb auf diesen Kosten jedoch sitzen, da die geleisteten Aufwendungen für einen Ersatzanspruch eindeutig nachgewiesen werden müssen. Es war aber kein schlüssiger und nachvollziehbarer Vortrag erfolgt, in welcher Weise die (behaupteten) Aufwendungen zur Mangelbeseitigung erforderlich gewesen waren. Die durchgeführten Arbeiten wurden auch nicht genau beschrieben.


AG Hamburg, 08.01.1987 - Az: 49 C 836/86

ECLI:DE:AGHH:1987:0108.49C836.86.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern