Vorliegend traten in einer Mietswohnung regelmäßig 10-15 Silberfische auf. Der Mieter reagierte schnell, kündigte fristlos und kündigte eine Minderung an. Die Sache landete vor Gericht. Dort unterlag der Mieter mit seiner Kündigung - eine Gesundheitsgefährdung geht von den Tieren nämlich nicht aus. Sie sind lediglich ein Mangel und allenfalls eine erhebliche Belästigung. Somit konnte lediglich eine Minderung erfolgen. Da die Beeinträchtigung vorliegend erheblich gewesen sei (es musste Gift im Schlafzimmer gestreut werden, um dem Befall Herr zu werden), sah das Gericht eine Minderungsquote von 20% als gerechtfertigt an.
AG Lahnstein, 19.10.1987 - Az: 2 C 675/87
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...