Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.152 Anfragen
Gegensprechanlage kaputt - Miete kann um 5% gemindert werden
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das LG Berlin hat entschieden, dass bei einem Ausfall der Gegensprechanlage und des elektronischen Türöffners eine Mietminderung von 5 Prozent der Bruttokaltmiete gerechtfertigt ist.
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter versucht auch noch zahlreiche andere Mängel geltend zu machen (u.a. ausgefallene Treppenhausbeleuchtung). Die weiteren Mängel erachtete das Gericht jedoch als zu geringfügig um eine Minderung zu rechtfertigen. Es blieb daher bei der Minderung für die kaputte Gegensprechanlage und den Ausfall des elektronischen Türöffners.
LG Berlin, 02.12.1991 - Az: 67 S 364/91
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...