Bei bekannter Baumaßnahme kann nicht wegen Baulärm gemindert werden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags vom Vermieter von einer Baumaßnahme erfahren (Abriss eines Gebäudes auf einem Nachbargrundstück).