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Bei bekannter Baumaßnahme kann nicht wegen Baulärm gemindert werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags vom Vermieter von einer Baumaßnahme erfahren (Abriss eines Gebäudes auf einem Nachbargrundstück).

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Dr. Jens-Peter VoßHont Péter HetényiDr. Rochus Schmitz

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